Folgende Bedingungen müssen für die Inanspruchnahme des Rabattes erfüllt werden: - Der Nachlass bei Ferienwohnungen oder Übernachtung mit Frühstück wird für 7 Tage gewährt. Dabei ist auch eine Mindestaufenthaltsdauer von 7 Tagen zugrunde gelegt. - Das Angebot der Wiesenfeldener Wanderrabatt Wochen gelten in den Jahren - Der „Wanderpass“ wird nur gegen Vorlage des Meldescheines vom Quartier im Tourismusbüro ausgestellt. - Das Quartier wird direkt beim Vermieter unter der Angabe des Angebotes „Wiesenfeldener Wanderrabatt Wochen“, gebucht (siehe Quartiersliste auf der Rückseite dieses Prospektes). - Die angebotenen Leistungen können nur einmal in Anspruch genommen werden. - Für witterungsbedingte Verhältnisse, an denen nicht gewandert werden kann, wird keine Haftung übernommen. - Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht anderweitig erstattet. - Die Leistungen werden von den Anbietern auf eigenen Namen und eigene Rechnung angeboten. Das Tourismusbüro hat deshalb keinen Einfluss auf die Leistungen.
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